Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.03.2013 - 9 ZB 11.30284   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7137
VGH Bayern, 21.03.2013 - 9 ZB 11.30284 (https://dejure.org/2013,7137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2013 - 9 ZB 11.30284 (https://dejure.org/2013,7137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2013 - 9 ZB 11.30284 (https://dejure.org/2013,7137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge; Überraschungsentscheidung; sexuelle Orientierung; Homosexualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 30.08.2006 - 9 ZB 06.30258
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2013 - 9 ZB 11.30284
    Die Frage, "ob es von dem (bzw. der) Betroffenen verlangt werden kann, einer ihm (ihr) drohenden Verfolgung wegen der geschlechtlichen Orientierung dadurch zu begegnen, dass er (sie) ein zurückhaltendes Verhalten zeigt", stellt schon keine konkrete ("bestimmte") Tatsachen- oder Rechtsfrage dar (vgl. BayVGH B.v. 30.8.2006, 9 ZB 06.30258 m.w.N.).

    Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH B.v. 30.8.2006, 9 ZB 06.30258 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.50045

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH B.v. 21.3.2013 - 9 ZB 11.30284 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866

    Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH B.v. 21.3.2013 - 9 ZB 11.30284 - juris Rn. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht